Vorteil
Riester - Rente
- Höchstmögliche
staatliche Förderung durch
Zulagen vom Staat und mögliche Steuervorteile.
-
Hartz-IV resistent,
der Staat kann Ihnen Ihr angespartes Kapital nicht
wegnehmen - selbst bei Arbeitslosigkeit.
- Bis zu
30% Kapitalauszahlung sofort zu Rentenbeginn.
Sie beauftragen uns - und
wir machen alle Zulagen automatisch für Sie geltend.
Bringen Sie Schwung in Ihre Altersvorsorge – garantierte
Rente mit staatlicher Förderung
Mit
der Riester Rente können Sie:
- die staatliche Förderung
zu Ihrem Vorteil nutzen
- im Alter eine sichere
Rente beziehen
- Ihre Sparbeiträge
gewinnbringend anlegen
Staatliche
Förderung flexibel nutzen
Die Riester Rente kann
Ihren Bedürfnissen entsprechend angepasst werden:
- Durch flexible
Beitragszahlung können Sie die volle Förderung in
Anspruch nehmen.
- Sie haben verschiedene
Möglichkeiten der dynamischen Anpassung.
- Zum Rentenbeginn haben
Sie die Möglichkeit, sich bis 30 %* des
Vertragsguthabens auf einmal förderunschädlich auszahlen
zu lassen.
Mit
sicheren Rentenleistungen in der Zukunft – garantiert!
Die strengen
Förderkriterien des
Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes garantieren
Ihnen sichere Rentenleistungen in der Zukunft.
- Sie erhalten lebenslang
eine garantierte monatliche Rente.
- Mit der Riester Rente
wählen Sie ein Produkt, das gegen die Gefahren des
Arbeitsmarktrisikos (Hartz IV) abgesichert ist.
- Wir sichern Ihnen zu,
dass das Vertragsguthaben zum vereinbarten
Rentenzahlungsbeginn garantiert so groß ist wie die
Summe der eingezahlten Beiträge und zugeflossenen
Zulagen.
- Sie können eine
Rentengarantiezeit bis zum Alter von maximal 85 Jahren
vereinbaren.
Mit der Riester
Rente die staatliche Förderung nutzen
Verschenken Sie kein Geld.
Eine vierköpfige Familie zum Beispiel erhält vom Staat in
den Jahren 2006 und 2007 bis zu 504 EUR. Das entspricht
einer Förderquote von 56 % des Gesamt-Sparbeitrags. Hinzu
kommen einkommensabhängige Steuervorteile. Sichern Sie sich
deshalb Ihre staatliche Förderung und investieren Sie in die
Riester Rente.
Beispiel:
Familie mit 2 kindergeldberechtigten Kindern,
Bruttoeinkommen 30.000 EUR, beide Ehepartner
zulageberechtigt
|
Förderung in |
2006/2007 |
2008 |
|
Gesamtsparbetrag (p. a.) |
900 EUR |
1.200 EUR |
|
Grundzulage |
228 EUR |
308 EUR |
|
Kinderzulage |
276 EUR |
370 EUR |
|
Zulage gesamt |
504 EUR |
678 EUR |
|
Eigenleistung |
396 EUR |
522 EUR |
|
Förderquote |
56 % |
56,5 % |
|