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3-Schichten-Modell

Waren es bisher die 3-Säulen der gesetzlichen, betrieblichen und privaten Rente, auf denen die Altersvorsorge ruhte, ist nun ein Umdenken erforderlich. Das neue Altersvorsorgemodell setzt sich aus 3 Schichten zusammen, die eine tragfähige Altersabsicherung ergeben.

Der Gesetzgeber fördert vor allem den Rentenaufbau in zwei unterschiedlichen Schichten:

 

  Schicht I = Basisversorgung
  • Gesetzliche Rentenversicherung / Berufsständische Versorgungseinrichtungen / Landwirtschaftliche Alterskassen
  • Private Basis-Rente

 

   
  Schicht II = Kapitalgedeckte Zusatzversorgung

 

Aber auch der Vermögensaufbau wird in einer dritten Schicht gefördert
  Schicht III = Kapitalanlageprodukte

Dabei spielen diese Kriterien eine Rolle:

Altersvorsorge im Sinne der Schicht 1 und 2

  • Absicherung der Langlebigkeit durch Rentenleistungen
  • Kann nur der versicherten Person zugute kommen
  • Leistungen können nur bedingt vererbt und nicht veräußert, kapitalisiert, beliehen oder übertragen werden
  • Steuerliche Förderung in der Erwerbsphase
  • Nachgelagerte Besteuerung in der Rentenphase

Vermögensaufbau im Sinne der Schicht 3

  • Verträge, die der Kapitalbildung dienen
  • Kann auch den Angehörigen zugute kommen
  • Leistungen können vererbt, veräußert, kapitalisiert, beliehen oder übertragen werden
  • Keine steuerliche Förderung in der Erwerbsphase
  • Teilweise Steuervergünstigung bei Verrentung des Kapitals

 

 

3 Schichten im Vergleich

 Vergleichen Sie jetzt online alle 3-Schichten des neuen Alterseinkünfte Gesetzes

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